Bürgschaft

Die Bürgschaft ist eine häufig genutzte Kreditsicherheit und gleichzeitig die einzige Kreditsicherheit, die persönlich ist. Alle anderen Kreditsicherheiten, die häufig zur Besicherung eines Darlehens genutzt werden, fallen hingegen in die Gruppe der dinglichen Sicherheiten. Dazu gehören beispielsweise Verpfändungen, die Abtretung von Forderungen oder auch die Grundschuld. Bei der Bürgschaft ist es hingegen so, dass kein Sachwert zur Verfügung steht, sondern lediglich eine Person als Sicherheit fungiert, nämlich der sogenannte Bürge. In der Praxis gibt es mehrere Varianten der Bürgschaft, wie zum Beispiel die Mietkautionsbürgschaft, die Kreditbürgschaft oder auch die Ausfallbürgschaft. In der Regel ist allerdings eine selbstschuldnerische Bürgschaft gemeint, wenn von einer Bürgschaft gesprochen wird, die zur Besicherung eines Kredites genutzt wird. Daher sind an einer Bürgschaft in aller Regel drei Parteien beteiligt, nämlich die Bank als Kreditgeber und gleichzeitige Begünstigte der Bürgschaft, der Kreditnehmer als Bürgschaftsnehmer sowie eine dritte Person, nämlich der Bürge. Die Bürgschaft als solche ist zwar eine akzeptierte Kreditsicherheit, allerdings stellen die Banken an den Bürgen einige Ansprüche.

Der Bürge muss eine gute Bonität aufweisen und grundsätzlich dazu in der Lage sein, die sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Verpflichtungen genauso erfüllen zu können, wie es beim Kreditnehmer sein sollte. Im Prinzip muss der Bürge sogar eine noch bessere Bonität als der Darlehensnehmer aufweisen. Üblich sind im Kreditbereich heutzutage sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften. Diese beinhalten, dass sich die Bank sofort an den Bürgen wenden darf, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte. Dieses Verfahren ist sehr kurz und ohne größere Hürden realisierbar, denn die Bank muss keineswegs erst alle Rechtsmittel gegenüber dem Kreditnehmer ausschöpfen, bevor der Bürge in Anspruch genommen wird. Auch aus diesem Grund sollte man sich sehr gut überlegen, für wen man bürgt und ob man diese finanziellen Verpflichtungen tatsächlich eingehen möchte. Zum Einsatz kommt die Bürgschaft im Kreditbereich insbesondere dann, wenn es dem Kreditsuchenden an dinglichen Sicherheiten mangelt, also beispielsweise keine Wertpapiere zur Verfügung stehen, die verpfändet werden können. In dieser Situation ist die Bürgschaft oftmals der letzte Ausweg, falls die Bank den Kredit nur unter der Voraussetzung vorgibt, dass eine Sicherheit vorhanden ist.