Der Kredit für Arbeitslose

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Arbeitslose kommen häufig nur schwer mit ihrem Geld über die Runden, insbesondere dann, wenn man bereits in den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hereingerutscht ist. Kommt dann noch eine finanzielle Notsituation dazu, beispielsweise, weil in der Wohnung eine Reparatur durchzuführen ist, kann es finanziell brenzlig werden. Ein Bargeldkredit für Arbeitslose könnte in solchen Fällen eine gute Lösung sein. Doch gibt es eine solche Finanzierungsvariante in der Praxis überhaupt?

Bargeldkredit für Arbeitslose: nur äußerst wenige Angebote am Markt

Ein Bargeldkredit für Arbeitslose findet sich am Finanzmarkt tatsächlich äußerst selten vor. Dies liegt vor allem daran, dass zwar manche Kreditvermittler und Banken aus dem Ausland dazu bereit sind, sogenannte Kredite ohne SCHUFA zu vergeben. In diesem Fall wird auf das Einholen einer SCHUFA-Auskunft verzichtet, sodass auch eventuell negative Einträge keine Rolle für die Kreditvergabe spielen. Auf der anderen Seite ist aber nahezu kein Kreditgeber dazu bereit, unter der Voraussetzung Geld zu verleihen, dass kein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist. Zwar bieten manche Kreditgeber – ebenfalls häufig mit Sitz im Ausland – explizit einen Bargeldkredit für Arbeitslose an. In den meisten Fällen handelt es sich dabei aber leider entweder um unseriöse Angebote oder die Darlehenssummen sind so gering, dass sie dem Kreditsuchenden nicht wirklich weiterhelfen. Dennoch gibt es grundsätzlich auch für Arbeitslose die Möglichkeit, den passenden Kredit zu finden. Die Angebote sollten allerdings sehr genau miteinander verglichen werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Kredit für Arbeitslose realisierbar?

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass Sie als Arbeitsloser bzw. Arbeitssuchender noch für einige Monate Arbeitslosengeld I beziehen, besteht durchaus die Möglichkeit, einen passenden Bargeldkredit für Arbeitslose zu finden. Meistens sind die Darlehenssummen allerdings dann auf maximal 1.500 bis 3.000 Euro begrenzt und die Rückzahlung muss spätestens innerhalb des Zeitraumes vorgenommen werden, in dem Sie noch ALG I beziehen. Eine möglicherweise optimale Finanzierungslösung stellen in diesem Fall sogenannte Kurzzeitkredite dar. Diese werden von speziellen Anbietern zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel Xpresscredit.

Bei diesen Kurzzeitkrediten betragen die maximalen Darlehenssummen zwar – je nach Anbieter – oftmals nur zwischen 500 und 1.000 Euro, aber häufig reicht dies bereits aus, um die dringend benötigte Finanzierung durchzuführen. Zudem ist es ein weiteres Merkmal solcher Kredite, dass die vollständige Tilgung im Normalfall nach maximal 30 bis 60 Tagen erfolgt sein muss. Daher eignen sich Kurzzeitkredite als Bargeldkredit für Arbeitslose nur dann, falls wirklich ein vorübergehender Liquiditätsengpass besteht und der aufgenommene Kreditbetrag voraussichtlich nach 30 oder 60 Tagen zurückgezahlt werden kann.